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EnEV ab 2016: Was fragen Fachleute? Übersicht der Antworten 08.12.2015

EnEV ab 2016: Was fragen Fachleute?
KfW-Förderung von neue Wohnbauten ab 2016
 

Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
© Foto: Maxim_Kazmin - Fotolia.com


1. Frage: Die KfW fördert das Effizienzhaus 70 nur noch bis Ende März 2016 und der erhöhte EnEV-Standard gilt ab Anfang Januar 2016. Sind die Anforderungen an das KfW-Effizienzhaus-70 bis Ende 2015 gleich mit den Anforderungen an das KfW-Effizienzhaus-70 ab 2016? Wer die KfW70-Förderung vor dem 1. April 2016 wahrnehmen will muss den Bauantrag noch im Jahr 2015 einreichen oder gelten ab 2016 erhöhte Anforderungen an KfW-Effizienzhaus-70?

2. Frage: Ein Antrag auf Förderung durch KFW als Effizienzhaus 70 kann bis 30. März 2016 gestellt werden. Die KfW nimmt Bezug auf die 'alte" EnEV 2014 (bis 2015). Muss der Bauantrag demnach bis Ende des Jahres eingereicht sein?

Zunächst eine Bemerkung zur Thematik allgemein: Wir (die EnEV-online Redaktion) haben sehr viele Anfragen zu dieser Problematik erhalten und auch mitbekommen wie Missverständnisse dadurch entstanden, dass manche Betroffene glaubten, sie könnten auch bis Ende März 2016 nicht nur den KfW-Förder- sondern auch den Bau-Antrag einreichen und noch die niedrigeren EnEV-Anforderungen bis Ende 2015 wahrnehmen!

Unsere unverbindlichen Hinweise zu den Fragen:

Die KfW hat sich in ihrer Förder-Messlatte stets am EnEV-Standard orientiert, bzw. bei neuen Wohngebäuden an dem Standard des Referenzhauses, welches die Verordnung in der Anlage 2 (Anforderungen an Wohngebäude) definiert. Dieses Referenzhaus ändert sich im Grunde genommen auch ab 2016 nicht. Nur die EnEV selbst ändert ab 2016 ihre Anforderungs-Messlatte für die Energieeffizienz: Der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzhauses gilt nicht mehr als Höchstgrenze für das neu geplante Wohnhaus, sondern muss erst rechnerisch um 25 Prozent gemindert werden. Für das KfW-Effizienzhaus-70 bleibt auch in den ersten drei Monaten des Jahres 2016 die Messlatte das Referenzhaus selbst als 100 Prozent, die es um 30 Prozent zu unterschreiten gilt.


Die KfW erneuert ab dem 1. April 2016 ihr Förderangebot im Programm "Energieeffizient Bauen".

  • Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 läuft aus.

  • Neuer Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 Plus wird eingeführt.

  • Das Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 vereinfacht sich.

Ab 2016 gelten aufgrund des erhöhten EnEV-Standards für neu erbaute Wohngebäude höhere Anforderungen. Das seit 2009 von der KfW geförderte Effizienzhaus 70 wird dann dem gesetzlichen Mindeststandard bei Wohnungsneubauten entsprechen. Die Förderung dieses Standards im Programm „Energieeffizient Bauen“ wird daher zum 31. März 2016 auslaufen.

Weiter im Angebot bleiben die beiden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Zusätzlich führt die KfW ab dem 1. April 2016 das Effizienzhaus 40 Plus ein. Besonders an diesem neuen Standard ist, dass ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.

Auch bietet die KfW für das KfW-Effizienzhaus 55 ein vereinfachtes Nachweisverfahren an, das „KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“. Bei diesem Effizienzhausstandard können die Sachverständigen aus standardisierten Maßnahmenpaketen für Gebäudehülle und Anlagetechnik wählen.

Informationen finden Interessierte unter
www.kfw.de oder telefonisch über das KfW-Infocenter 0800 / 539 9002.

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