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EnEV ab 2016: Was fragen Fachleute? Übersicht der Antworten 17.11.2015

EnEV ab 2016: Was fragen Fachleute?
Eigentümerwechsel von gebauten Häusern

Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
© Foto: Maxim_Kazmin - Fotolia.com


Für Neubauten ändert sich gemäß der EnEV ab 2016 der Primärenergiebedarf, der um 25 Prozent geringer sein muss als bisher. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz werden um 20 Prozent erhöht. Gelten diese Regelungen auch für bereits gebaute Häuser, die den Eigentümer jetzt wechseln?

Unsere unverbindlichen Hinweise dazu:

Diese erhöhten energetischen Anforderungen gelten für folgende Neubau-Vorhaben:

  • Bauantrag: Der Bauherr reicht den Bauantrag am 1. Januar 2016 oder später ein.

  • Bauanzeige: Der Bauherr erstattet die Bauanzeige am 1. Januar 2016 oder später.

  • Genehmigungsfrei: Wenn der Bauherr weder eine Genehmigung benötigt, noch eine Anzeige erstatten muss ist das Datum maßgebend, wann er mit der Bauausführung beginnt. Wenn er am 1. Januar 2016 oder später damit beginnt das Bauvorhaben durchzuführen, gilt der erhöhte EnEV-Standard ab 2016.

  • Freiwillig: Der Bauherr verlangt von der Baubehörde, dass sie sein Bauvorhaben nach dem erhöhten Standard beurteilen, wenn sie über den Bauantrag oder die Bauanzeige noch nicht bestandskräftig entschieden haben. In diesen Fällen werden die Architekten die Bauvorhaben vermutlich zusätzlich nach dem erhöhten EnEV-Standard planen und nachweisen.

  • Freiwillig: Der Bauherr verlangt von der Baubehörde, dass sie sein Bauvorhaben nach dem erhöhten Standard beurteilt, weil er zukunftsorientiert planen und bauen will. In diesen Fällen werden die Architekten die Bauvorhaben nach dem erhöhten EnEV-Standard planen und nachweisen.

Achtung: Bauabnahme! Bauherren bringen zur Bauabnahme immer häufiger spezialisierte Bausachverständige mit, die genau prüfen ob das Haus tatsächlich so ausgeführt ist wie es der Planer für den endgültigen Energieausweis als EnEV-Nachweis berechnet hat! Dieses betrifft insbesondere die Wärmebrücken-Details. In der Praxis hat so mancher Bauherr das fällige Planerhonorar erst bezahlt nachdem alle Details entsprechend nachgebessert waren.

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