Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
   Home + Aktuell
   GEG 2020
   GEIG 2021
   Neu: GEG 2019
   EnEV 2014/2016
   · EnEV ab 2016
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   EnEV-Archiv
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Nichtwohnbau aus dem Jahr 2009 mit Hackschnitzel-Heizung auf Erdgasversorgung umstellen

.
Kurzinfo:
Das hier behandelte Praxisbeispiel ist ein Nichtwohngebäude, dessen Bauantrag im September 2009 eingereicht und das bis 2010 errichtet wurde. Es wird mit einer Hackschnitzelheizung betrieben. Nun soll geprüft werden, ob es möglich ist, die Heizung komplett auf eine Erdgasversorgung umzustellen. Der Eigentümer hatte dazumal mehrere Gebäude errichten lassen und bei der Gelegenheit die Heizungstechnik der schon bestehenden Gebäude von dezentraler, fossiler Beheizung auf eine Fernwärme mit Biomasseheizung umgestellt. So wurden die bestehenden und neuen Gebäude zentral versorgt. Als Spitzenlastkessel diente seither Erdgas.

Es wurde seinerzeit KEIN Energieausweis für das Gebäude erstellt. Auch wurden keine staatlichen Kredite (KfW etc.) in Anspruch genommen. Nun soll der komplette Betrieb möglicherweise auf Erdgas umgestellt werden - beispielsweise Gasheizkessel mit entsprechender Leistung oder Einbau eines Gas Blockheizkraftwerkes (BHKW).

Anlass ist die Erfahrung, dass die Betriebskosten der Hackschnitzelheizung aufgrund der technischen Ausführung der Anlage in den abgelaufenen Betriebsjahren höher als erwartet waren. Das Fernwärmesystem bliebe im neuen Heizungs-Konzept erhalten. Die Versorgung würde auch zukünftig zentral von einer Stelle aus erfolgen.
Obwohl kein Energieausweis erstellt wurde, ist davon auszugehen, dass die Bauausführung unter der Maßgabe eines günstigen Primärenergiefaktors (Hackschnitzel) erfolgte. Durch die Umstellung würde sich der Primärenergiefaktor verschlechtern.

Fragen: Kann eine regenerative Heizung welche Bestandteil der Baugenehmigung war, nun gegen eine ausschließlich Fossile Heizungsversorgung ausgetauscht werden? Kann der Bauherr für die geplante Umstellung den § 25, Absatz 1 (Befreiung vom § 11) geltend machen, obwohl die Investition ja bereits im Jahre 2010 erfolgte und davon auszugehen ist, dass die Investition bereits abgeschrieben ist?

Antwort: 14.12.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Nichtwohnbau aus dem Jahr 2009 mit Hackschnitzel-Heizung auf Erdgasversorgung umstellen

-> Informieren Sie sich zum Premium-Zugang

Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2009, 2014, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG, 2011, Neubau, Nichtwohngebäude, neu, errichten, planen, Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau, Heizung, regenerativ, Hackschnitzel, Anlage, Hackschnitzelheizung, Bauantrag, Erdgas, Versorgung, Erdgasversorgung, umstellen, Umstellung, dezentral, fossil, Fernwärme, Biomasse,, Spitzenlast, Kessel, Spitzenlastkessel, Energieausweis, staatlich, Förderung, fördern, KfW, Bank, KfW-Bank, Gasheizkessel, Blockheizkraftwerk, BHKW, Betriebskosten, Primärenergiefaktor, regenerativ, Befreiung, befreien, Wirtschaftlichkeit, energetische, Qualität, Gebäude, Bestand, Baujahr, 2010
 

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  Nachrichten  |  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt

.

       Impressum

© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart