Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Nachweise nach EnEV ab 2016, EEWärmeG 2011 und für KfW-Effizienzhaus-55-Förderung für neu geplantes Studentenwohnheim mit Serviceräumen im Erdgeschoss

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um einen geplanten Neubau, bzw. um Studentenwohnheim mit Serviceräumen im Erdgeschoss. Im Sinn der Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) ist es ein zu errichtendes, gemischt genutztes Gebäude. Dieses achtgeschossigen Wohngebäude (Studentenwohnheim) umfasst im Erdgeschoss (EG) über ca. zehn Prozent der Gesamtfläche folgende Nutzungen, die nicht dem Wohnen dienen: Räume für die Verwaltung, für Schulungen und Anlagentechnik. Für den Wohnungsteil beabsichtigt der Bauherr eine KfW-Förderung für den Effizienzhaus-55-Standard zu beantragen. Die Decke unter dem Erdgeschoss (EG) zum unbeheizten Tiefgeschoss, ist allerdings dermaßen geplant, dass das gesamte Gebäude den KFW-Effizienzhaus-55-Standard nicht erfüllen würde. Es stellt sich die Frage ob es möglich ist die Nachweise nach EnEV, KfW-Förderung und EEWärmeG für die Gebäudeteile zu führen, die der Wohn- und bzw. Nichtwohnnutzung dienen.

Fragen: Muss man zwingend den geringen Nichtwohnteil im Erdgeschoss zum Gesamtgebäude dazuzählen und alles als Wohngebäude nachweisen? Oder ist es zulässig zwei getrennte Nachweise zu führen, obwohl der Nichtwohn-Anteil bei ca. 10 Prozent liegt und die Wohn- und Nichtwohnbereiche anlagentechnisch zusammenhängen?

Antwort: 27.02.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Nachweise nach EnEV ab 2016, EEWärmeG 2011 und für KfW-Effizienzhaus-55-Förderung für neu geplantes Studentenwohnheim mit Serviceräumen im Erdgeschoss

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