Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog

Erweiterung der Büroräume in einer niedrig beheizten Lagerhalle aus dem Jahr 1973 planen und nachweisen

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Kurzinfo:
Eine bestehende Lagerhalle soll nach der aktuell geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) verändert werden. Die Halle wurde im Jahr 1973 erbaut. Sie beinhaltet in Teilbereichen Büro- und Werkräume. Die Halle wird beheizt, bei Bedarf bis auf 18 Grad Celsius (°C) Innentemperatur. Allerdings stehen für die Halle keine Unterlagen zu den Bauteilen und dem bestehenden Wärmeschutz zur Verfügung.
Die bestehenden Büroräume werden innerhalb der Halle um ca. 135 Quadratmeter (m²) erweitert und mit der vorhandenen Wärmepumpe beheizt.

Fragen: Kann man in diesem Praxisbeispiel von einer niedrig beheizten Halle ausgehen? Handelt es sich bei der Erweiterung der Büroräume im Sinne der geltenden EnEV ab 2016 um eine Nutzungsänderung ohne bauliche Änderung, da die Erweiterung innerhalb der beheizten Gebäudehülle vorgenommen wird? Falls die Frage 1 mit "JA" und die Frage 2 mit "NEIN" beantwortet wird, liegt hier eine Nutzungsänderung von einem niedrig zu normal beheiztem Raum vor? Besteht bei diesem Bauvorhaben die Pflicht einen EnEV-Nachweis zu führen?

Antwort: 19.02.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Erweiterung der Büroräume in einer niedrig beheizten Lagerhalle aus dem Jahr 1973 planen und nachweisen

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