Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
   Home + Aktuell
   GEG 2020
   GEIG 2021
   EnEV 2014 Praxis
   · EnEV ab 2016
 · Nachrichten
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Dämmpflicht nach EnEV 2014 für die oberste Geschossdecke eines 60-er Jahre Mehrfamilienhauses

.
Kurzinfo:
Das Praxisbeispiel bezieht sich auf ein Mehrfamilienhaus (MFH) aus den 60-er Jahren mit einem Erd- und Obergeschoss. Die oberste Geschossdecke über den beheizten Räumen, bzw. unter dem ungedämmten Kalt-Flachdach besteht aus Stahlbeton. Bei einer 2011 durchgeführten ganzflächigen Instandsetzung der Dachabdichtung wurden keinerlei Dämm-Maßnahmen am Flachdach durchgeführt. Die oberste Geschossdecke ist von oben nicht zugänglich. Der Hohlraum ist nur ca. 14 cm hoch.

Fragen: Muss die beschriebene oberste Geschossdecke, unter dem nicht gedämmten Kalt-Fachdach, gedämmt werden?

Antwort: 20.01.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Dämmpflicht nach EnEV 2014 für die oberste Geschossdecke eines 60-er Jahre Mehrfamilienhauses

-> Informieren Sie sich zum Premium-Zugang

Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand, Altbau, Haus, Mehrfamilienhaus, MFH, Wohngebäude, Wohnbau, Wohnungsbau, 60-er, Jahre, Decke, Geschossdecke, über, beheizte, Raum, Räume, ungedämmt, Flachdach, Sanierung, 2011, Pflicht, Nachrüstpflicht, Dämm-Pflicht, Dämmpflicht, Wärmeschutz,

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  Nachrichten  |  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt  |  Datenschutz  |

.

       Impressum

© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart