Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Verbrauchsausweis für Industriebau ausstellen, bei dem der erfasste Stromverbrauch auch Prozesse außerhalb des Gebäudes sowie für die Serverkühlung umfasst

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Bauingenieur stellt einen verbrauchsbasierten Energieausweis für ein bestehendes Industriegebäude aus. Dabei stellt er fest, dass über die Stromrechnung für die Beleuchtung, Lüftung, usw. auch Prozesse abgerechnet werden, die nicht zum Gebäude gehören (Ladestation Stapler, Montageband). Gleiches gilt für Server-Strom (Prozesskühlung). Es stellt sich die Frage, ob es eine verbindliche Regelung gibt, nach der im Energieausweis bei der Angabe des Stromverbrauchs die Option "Sonstiges" nicht mehr angekreuzt werden darf und nur ein Bedarfsausweis erlaubt ist.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2015, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Verbrauch, Energieverbrauch, Verbrauchsauweis, Energieverbrauchs-Ausweis, Verbrauchs-Energieausweis, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, NWG, Industriebau, Industriegebäude, Strom, elektrischer, Stromverbrauch, Abrechnung, Stromabrechnung. Stromrechnung, abrechnen, Heizung, Lüftung, Kühlung, Ladestation, Server, Prozess-Kühlung, Sonstiges, ankreuzen, Anteil, maximal, erlaubt, Energiebedarfsausweis, Bedarfsausweis

Auftrag: Ein Diplom-Bauingenieur hat den Auftrag erhalten einen verbrauchsbasierten Energieausweis für ein bestehendes Industriegebäude auszustellen.

Praxis + Probleme: Es handelt sich um ein Industriegebäude im Bestand, d.h. im Sinne der EnEV 2014 um ein „bestehendes Nichtwohngebäude“.
Anhand der erfassten Daten für die Energieverbräuche im Gebäude hat der Fachmann Folgendes festgestellt:
Über die Stromrechnung werden neben Verbräuchen für Beleuchtung, Lüftungsanlage etc. immer wieder auch Prozesse abgerechnet, die nicht zum Gebäude gehören (Ladestation Stapler, Montageband etc.) obwohl noch keine "echte" Produktion stattfindet. (Prozessenergie). Gleiches gilt für Server-Strom (Prozesskühlung).
Es findet demnach keine Trennung zwischen Gebäudestrom und Strom für "kleinere" Prozesse statt.
Wie aus Bild 1 auf der nächsten Seite ersichtlich ist, bietet das Formblatt der EnEV 2014, Anlage 7 (Muster für den Verbrauchs-Energieausweis für Nichtwohngebäude) bei der Angabe des Endenergieverbrauchs für Strom (der übrigens auch in kommerziellen Immobilien mit veröffentlicht werden muss) die Möglichkeit folgende Optionen anzukreuzen:

EnEV 2014, Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude, Seite 3: Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes: „Endenergieverbrauch, Endenergieverbrauch Strom: „Der Wert enthält den Stromverbrauch für:
□ Zusatzheizung □ Warmwasser  □ Lüftung □ eingebaute Beleuchtung □ Kühlung □ Sonstiges“

Fragen: Gibt es eine verbindliche Regelung, nach der im Energieausweis (Seite 3) bei der Angabe des Stromverbrauches die Option "Sonstiges" nicht mehr angekreuzt werden darf und deswegen nur ein Bedarfsausweis erstellt werden darf?

Antwort: 04.07.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Verbrauchsausweis für Industriebau ausstellen, bei dem der erfasste Stromverbrauch auch Prozesse außerhalb des Gebäudes sowie für die Serverkühlung umfasst

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