Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
EnEV-Nachweis führen für genehmigungspflichtige Sanierung der Fassade eines Mehrfamilienwohnhauses Baujahr 1971

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Kurzinfo:
Die Fassade eines Mehrfamilienwohnhauses – Baujahr 1971 mit 100 Wohneinheiten – wird saniert. Die bestehenden Betonaußenwände erhalten bei dieser Gelegenheit eine Außendämmung gemäß EnEV 2014 mit hinterlüfteten Fassadenplatten. Die Fenster werden im Zuge dieser Baumaßnahmen nicht saniert. Diese sollen voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt und ggf. auch nur teilweise erneuert werden. Es stellt sich die Frage, ob im Rahmen des EnEV-Nachweises für die Genehmigung der Baubehörde auch der sommerliche Wärmeschutz nachgewiesen werden muss, ob ein neuer Energieausweis erforderlich wird und ob auch ein hydraulischer Abgleich notwendig ist.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Bestand, Wohnbestand, Altbau, Baujahr, 1971, Mehrfamilienhaus, MFH, Fassade, sanieren, Beton, Dämmung, dämmen, Wärmedämmung, Außendämmung, Platte, Fassadenplatte, Fenster, Nachweis, nachweisen, EnEV-Nachweis, Genehmigung, Baubehörde, sommerlich, Wärmeschutz, hydraulisch, hydraulischer, Abgleich, Heizung, Warmwasser, Energieausweis

Auftrag: Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten für die anstehende Sanierung der Fassade eines Mehrfamilienwohnhauses im Bestand den EnEV-Nachweis zu führen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und ggf. einen Energieausweis auszustellen.

Praxis + Probleme: Die Fassade eines Mehrfamilienwohnhauses – Baujahr 1971 mit 100 Wohneinheiten -wird saniert. Die Betonaußenwände erhalten bei dieser Gelegenheit eine Außendämmung mit hinterlüfteten Fassadenplatten. Die sanierte Fassade soll die Wärmeschutzanforderungen der EnEV 2014 erfüllen.
Die Fenster werden im Zuge dieser Baumaßnahmen nicht auch mitsaniert. Sie werden voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt und ggf. auch nur teilweise erneuert.

Fragen: Muss der Planer im Rahmen des EnEV-Nachweises für die anstehende Sanierung auch den sommerlichen Wärmeschutz nachweisen? Muss in diesem Fall auch der Energieausweis neu erstellt werden, obwohl nur das Bauteil 'Fassade' geändert wird? Ist auch der hydraulische Abgleich der Heizung in diesem Fall erforderlich?

Antwort: 09.03.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV-Nachweis erstellen für genehmigungspflichtige Sanierung der Fassade eines Mehrfamilienwohnhauses Baujahr 1971

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