Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV 2014: Gemischt genutzter Neubau: Wärmebrücken vermeiden und im EnEV-Nachweis berücksichtigen

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Kurzinfo:
Die EnEV-Nachweise für die Gebäude wurden aufgrund der DIN V 18599 erstellt. Für die Wärmebrücken wurde dabei ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/(m²K) angesetzt. Die Untergeschosse U1 und U2 zählen teilweise zur beheizten Hülle. Für die Tiefgarage wurden deshalb die Dämmverläufe mit dem Architekten abgestimmt. In Berlin müssen die EnEV-Nachweise durch einen Sachverständigen geprüft werden. Letzterer hat nun Flankendämmungen in der Tiefgarage ergänzt, die mit dem Architekten nicht abgestimmt waren. Das hat teilweise Auswirkungen auf die Kosten und die Optik sowie auf die Stellplatztiefen. Es stellt sich jedoch die Frage ob sie auch nach den anerkannten Regeln der Technik als Lösung gilt und ob sie wirtschaftlich vertretbar ist, wie die EnEV 2014 es fordert.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, §, 7, Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken, Neubau, neu, zu, errichten, Gebäude, Komplex, gemischt, Nutzung, Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Gewerbenutzung, EnEV-Nachweis, DIN, 18599, energetische, Bewertung, Gewerbezweck, Tiefgarage, Prüfung, Überprüfung, Sachverständiger, Berlin, Wärmebrücke, Wärmebrückenzuschlag, Flankendämmung, Untergeschoss, Wirtschaftlichkeit, wirtschaftlich, Maßnahme, anerkannte, Regel, Technik, Flanke, Dämmung, dämmen, Wärmedämmung, Wärmeschutz, Norm, Energieeinsparungsgesetz, EnEG, 2013, 4108-6, 4108, Teil, 6, Detail, Zuschlag, Einzelbetrachtung, betrachten

Auftrag: Das Ingenieurbüro, in dem unser Fragesteller als Planer tätig ist, wurde beauftragt für einen Neubau für Wohn- und teilweise auch für Gewerbezwecke – bestehend aus mehreren zusammenhängenden Gebäuden in Berlin - den EnEV Nachweis zu erstellen.

Praxis: Es handelt sich um einen zu errichtenden Gebäudekomplex, der aus mehreren Gebäuden besteht. Diese umfassen sowohl Wohnungen, als auch Gewerbenutzungen.
Die EnEV-Nachweise für die Gebäude wurden aufgrund der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) erstellt. Für die Wärmebrücken wurde dabei ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/(m²K) angesetzt.
Die Untergeschosse U1 und U2 zählen teilweise zur beheizten Hülle. Für die Tiefgarage wurden deshalb die Dämmverläufe mit dem Architekten abgestimmt.
In Berlin müssen die EnEV-Nachweise durch einen Sachverständigen geprüft werden.

Probleme:

1. Zusätzlich Flankendämmung:
Der mit der Prüfung beauftragte Sachverständige hat nun Flankendämmungen in der Tiefgarage ergänzt, die mit dem Architekten nicht abgestimmt waren. Das hat teilweise Auswirkungen auf die Kosten und die Optik sowie auf die Stellplatztiefen.

2. Wärmebrücken wirtschaftlich vermeiden:
Die EnEV 2014 regelt im § 7 (Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken) Absatz 2 die Anforderungen zur Vermeidung der konstruktiven Wärmebrücken. Diese sind nach den anerkannten Regeln der Technik und den jeweiligen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen auszuführen: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf nach den anerkannten Regeln der Technik und den im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird.“.

Dass eine Flankendämmung beispielsweise an einer eingebundenen Wand an die Innenwand (ein Bespiel kann der Fragesteller bei Interesse auch zusenden) eine wärmebrückenminimierende Maßnahme darstellt ist bekannt. Es stellt sich jedoch die Frage ob sie auch nach den anerkannten Regeln der Technik als Lösung gilt.

Fragen: Sind mit dem pauschalen Wärmebrückenzuschlag alle Wärmebrücken abgegolten? Stellt eine Flankendämmung als Maßnahme auch eine anerkannte Regel der Technik dar?
Muss man in diesem Praxisfall (keine Flankendämmung in manchen Bereichen) eine Geringfügigkeit der Wärmebrücke nachweisen? Muss die Wärmebrücke zwingend nachgewiesen werden, d.h. muss die Wärmebrücke berechnet werden um die Schimmelpilzgefahr auszuschießen?

Antwort: 21.01.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV 2014: Gemischt genutzter Neubau: Wärmebrücken vermeiden und im EnEV-Nachweis berücksichtigen

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