Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Nachweise nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011 für großflächigen Anbau an ein Mehrfamilienwohnhaus im Bestand mit Anschluss an die Bestandsheizung

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur soll für die Erweiterung eines Mehrfamilienhauses im Bestand die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und gegebenenfalls auch nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) führen. Es wird keine neue Heizung installiert. Der Anbau wird an die bestehende Heizung angeschlossen. Der Anbau erhält keinen Zugang zum Bestand. Er verfügt über einen eigenen Eingang. Es stellt sich die Frage, die Erweiterung als Anbau oder selbstständiger Neubau angesehen wird und wie der EnEV-Nachweis erstellt wird und ob das EEWärmeG in diesem Fall greift.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Altbau, Bestand, Baubestand, bestehendes, Gebäude, Wohngebäude, Wohnhaus, Wohnung, Haus, Anbau, Erweiterung, Mehrfamilienhaus, MFH, Anlagentechnik, Heizung, Bestandsheizung, Nachweis, nachweisen, EnEV-Nachweis, führen, Bilanz, Energie-Bilanz, Energiebilanz, berechnen, Nutzungspflicht, Nutzung, Bauteilnachweis, U-Werte, sommerlicher, Wärmeschutz,

Auftrag: Ein Diplomingenieur soll für die Erweiterung eines Mehrfamilienhauses im Bestand die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und gegebenenfalls auch nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) führen.

Praxis: Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus im Bestand. An dieses soll eine Erweiterung angebaut werden, die eine abgeschlossene Wohnung enthält. Es wird keine neue Heizung installiert. Der Anbau wird an die bestehende Heizung angeschlossen. Der Anbau erhält keinen Zugang zum Bestand. Er verfügt über einen eigenen Eingang.

Probleme: Bei einer Erweiterung eines bestehenden Gebäudes um über 50 Quadratmetern (m²) neu hinzukommender, zusammenhängender Nutzfläche, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, fordert die EnEV 2014 lediglich, dass die in Anlage 3 (Anforderungen an Bauteile im Baubestand) festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden sowie den Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz.
Bei einem „Bauteilnachweis“ müssen, anders als bei einem Neubau, weder die Nutzung von erneuerbaren Energien noch von anerkannten Ersatzmaßnahmen nach dem EEWärmeG 2011 nachgewiesen werden.

Fragen: Handelt es sich bei diesem Anbau ein selbstständiges neues Gebäude, welches unter die Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011 fällt? Wie wäre diese Anforderung mit dem Nachweis nach EnEV 2014 zu vereinbaren und wie wäre der Nachweis zu führen? Ist im Falle, dass es sich um eine Erweiterung handelt, das EEWärmeG einzuhalten?

Antwort: 20.10.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Nachweise nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011 für großflächigen Anbau an ein Mehrfamilienwohnhaus im Bestand mit Anschluss an die Bestandsheizung

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