Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Nachweis nach EnEV 2014 und EEWärmeG: Berücksichtigung der Heizungsanlage für ein Gebäude, welches als Nichtwohn- und Wohngebäude genutzt wird

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Kurzinfo:
Eine Diplom-Ingenieurin führt für ein zu errichtendes, gemischt genutztes Gebäude den Nachweis nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011. Der Nichtwohngebäudeteil wird mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und Nutzung von Abwärme und der Wohnungsteil des Gebäudes wird mittels Brennwerttechnik beheizt. Es stellt sich die Frage ob man zur Erfüllung der EnEV 2014 und des EEWärmeG 2011 die Anlagentechnik in diesem Gebäude zusammenfassen kann auch wenn die Anlage für den Nichtwohngebäudeteil sich von der Anlage des Wohngebäudeteiles unterscheidet.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Neubau, Wohngebäude, Wohnbau, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, gemischt, benutztes, Gebäude, Mischnutzung, §, 22, Anlagentechnik, Heizung, Heizungsanlage, Heizsystem, Wärmepumpe, Luft, Wasser, Luft-Wasser-Wärmepumpe, Abwärme, Abwärmenutzung, Brennwerttechnik, Energieausweis, EnEV-Nachweis, Nutzungspflicht, Nutzungs-Nachweis, mehrere, Heizsysteme, getrennt, gemeinsam, bilanzieren, Bilanzierung, Nachweis, nachweisen, Flächenanteil, Beleuchtung, Klimatisierung, wohnähnlich, Nutzung, nichtwohnähnlich,

Auftrag: Eine Diplom-Ingenieurin führt für ein zu errichtendes, gemischt genutztes Gebäude den Nachweis nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011.

Praxis: In dem Gebäude ist im Erdgeschoss eine Nichtwohnnutzung geplant und die Obergeschosse sind zum Wohnen vorgesehen.
Die Anlagentechnik ist folgendermaßen geplant:
• Der Nichtwohngebäudeteil wird mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und Nutzung von Abwärme beheizt.
• Die Wohnungsteil des Gebäudes wird mittels Brennwerttechnik beheizt.

Probleme: Da es sich um ein Gebäude handelt, stellt sich die Frage, ob man die Anlagentechnik als Gesamtpaket betrachten kann und diese anteilig auf die verschiedenen Nutzungen aufteilt, um den "Überschuss" an erneuerbaren Energien aus der Versorgung des Nichtwohngebäudeteiles bei der Wohnnutzung zu berücksichtigen.

Fragen: Darf man zur Erfüllung der EnEV 2014 und des EEWärmeG 2011 die Anlagentechnik in einem Gebäude zusammenfassen, auch wenn die Anlage für den Nichtwohngebäudeteil sich von der Anlage des Wohngebäudeteiles unterscheidet?

Antwort: 13.10.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Nachweis nach EnEV 2014 und EEWärmeG: Berücksichtigung der Heizungsanlage für ein Gebäude, welches als Nichtwohn- und Wohngebäude genutzt wird

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