Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Neue Reihenhauszeile mit gemeinsamer Heizung:
EnEV-Nachweis führen und Energieausweise ausstellen

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Kurzinfo:
Es handelt sich in diesem Fall um eine neu zu errichtende Reihenhausanlage mit einer gemeinsamen Heizung. Diese liegt in einem Endhaus der Reihenhauszeile.
Jedes Reihenhaus liegt auf einem eigenen Grundstück, das auch im Grundbuch eingetragen ist. Die Versorgung der anderen Häuser ist über eine Reallast im Grundbuch gesichert.
Die Heizung im Endhaus versorgt die einzelnen Häuser über Leitungen durch die Keller. Von dort gehen jeweils senkrechte Leitungen in die Geschosse der Häuser. Am Abgang der Stichleitung zählt ein Wärmemengenzähler die Wärme. Gleiches gilt beim Warmwasser. Die Zirkulationsleitung verläuft durch die einzelnen Keller. Am Abgang zu den Stichleitungen sitzen Wasseruhren. Die Abrechnung der Gesamtkosten sowie die Aufteilung auf die einzelnen Reihenhäuser übernimmt ein Hausverwalter.

Fragen: Ist es zulässig, den Nachweis nach EnEV 2009 oder EnEV 2014 für die gesamte Reihenhauszeile gemeinsam zu führen? Wie gestaltet sich die rechtliche Lage, wenn der gemeinsame EnEV-Nachweis der Reihenhauszeile die Erfüllung der Verordnung bestätigt, jedoch der einzelne Energieausweis diesem widerspricht?

Antwort: 27.08.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Neue Reihenhauszeile mit gemeinsamer Heizung: EnEV-Nachweis führen und Energieausweise ausstellen

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Aspekte: EnEV, 2009, 2014, Energieeinsparverordnung, Neubau, Reihenhaus, Reihenhäuser, Reihenhauszeile, Reihenhausanlage, Endhaus, Wohngebäude, Wohnhaus, Wohnungsbau, neu, errichten, bauen, Gebäude, Nachweis, EnEV-Nachweis, Energieausweis, Anforderungen, §, 3, 16, Heizung, gemeinsam,

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