Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Krankenhaus Baujahr 1996 nach EnEV 2009 / 2014 erweitern: bestehende Fassade unverändert verschieben und Luftdichtheit der Gebäudehülle gewährleisten

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Kurzinfo:
Im Rahmen der Baumaßnahmen wird die Grundfläche des Gebäudes um 400 m² erweitert. Dafür wurde die bestehende Fassade ausgebaut und um 20 Meter (m) verschoben unverändert wieder aufgebaut. Die alte Fassade ist nicht winddicht, der Luftzug ist sehr deutlich spürbar. Konstruktion und Wärmeschutz: Ist es zulässig, dass der Architekt die bestehende Fassade einfach wieder verwendet ohne einen entsprechenden Hinweis an den Bauherrn? Gebäudehülle und Luftdichtheit: Welche Möglichkeiten gibt es eine Sonderform Pfosten/Pfostenfassade luftdicht zu realisieren?

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, 2014, Energieeinsparverordnung, Baubestand, bestand, Nichtwohngebäude, Fassade, verschieben, Luftdichtheit, Gebäudehülle, Erweiterung, Grundfläche, großflächig, U-Wert, Außenbauteil, energetisch, Qualität, aufrechterhalten, Aufrechterhaltung, keine, Verschlechterung, erlaubt, Nachweis, EnEV-Nachweis, allgemeine, anerkannte, Regeln, Technik, Winddichtheit, luftdicht, undicht, Luftzug, Konstruktion, Wärmeschutz, Hinweis, Bauherr, Sonderform-Fassade, Pfosten, Pfostenfassade, Pfosten/Pfostenfassade, Krankenhaus, Projektberatung, Anforderungen, Wärmeschutzverordnung, 1995, WSchVO, WärmeschutzVO, RAL, Leitfaden, Planungsleitfaden, Fenster, Fugendurchlässigkeit, Dichtheit, Fugen, Fensterfugen, DIN, 4108

Auftrag: Ein Planer wurde beauftragt den Bauherrn bei der Erweiterung des bestehenden Krankenhauses zur Durchführung des Projektes zu beraten.

Praxis: Es handelt sich um ein Krankenhaus – mit Pfosten als Stützen und einer Pfostenfassade - welches im Jahr 1996 eingeweiht wurde.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wird die Grundfläche des Gebäudes um 400 m² erweitert. Dafür wurde die bestehende Fassade ausgebaut und um 20 Meter (m) verschoben unverändert wieder aufgebaut.

Probleme:

1. Konstruktion und Wärmeschutz: Die Fassade aus dem Jahr 1995/96 wurde ohne Änderung der Bauteile und der Scheiben zwischen den Pfosten wieder eingebaut. Der Architekt ist der Meinung, dass in diesem Fall die Anforderungen der EnEV 2009 nicht greifen, weil die gesamte Fassade über 10.000 Quadratmeter (m²) umfasst. Deshalb würde dieser Fall unter die Bagatellgrenze fallen, weil die Fläche der verschobenen Fassade unter 10 Prozent (%) der Gesamtfläche liegt.
Auch ist er der Meinung, dass die Anforderungen der EnEV 2009 bezüglich einer Erweiterung der Nutzfläche mit über 50 m² in diesem Fall nicht greifen, dass somit der Bestandsschutz gilt.

2. Gebäudehülle und Luftdichtheit: Die alte Fassade ist nicht winddicht, der Luftzug ist sehr deutlich spürbar. Zurzeit werden die Räume mit Überdruck angefahren, damit es für die Patienten keine Zugerscheinungen gibt: Die Luftmenge der Klimaanlage wurde erhöht, damit der Winddruck von außen geringer ist als der Gegendruck von innen. Dadurch wird verhindert, dass die Patienten Zugerscheinungen verspüren im Fassadenbereich.

Fragen:

  1. Konstruktion und Wärmeschutz: Ist es zulässig, dass der Architekt die bestehende Fassade einfach wieder verwendet ohne einen entsprechenden Hinweis an den Bauherrn?

  2. Gebäudehülle und Luftdichtheit: Welche Möglichkeiten gibt es eine Sonderform Pfosten/Pfostenfassade luftdicht zu realisieren?

Antwort: 10.02.2014 ergänzt am 13.02.2014 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

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