Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieverbrauchsausweis nach EnEV 2014 erstellen: Leerstand berücksichtigen und Wohnfläche nach WoFlV

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur stellt für einen Auftraggeber Energieausweise im Wohnbestand auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs aus. In den drei Jahren, auf die sich die Verbrauchsdaten für den Energieausweis beziehen, waren verschiedene Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten nicht vermietet, d.h. es herrschte zeitweise Leerstand. Weil die EnEV-Software unseres Fragestellers jedoch nur volle Monate als Zeitrahmen zulässt stellt sich die Frage wie man die unterschiedliche Anzahl von Tagen in denen tatsächlich Leerstand herrschte für die Energieausweis-Berechnung berücksichtigt. Die EnEV 2009 bezieht den Energieverbrauch im Wohnbestand auf die Gebäudenutzfläche. Laut EnEV 2014 ist es in bestimmten Fällen möglich, den Energieausweis auf der Grundlage der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) auszustellen. Es stellt sich die Frage, wie diese Regelung in der Praxis anzuwenden ist.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Verbrauch, Energieverbrauchsausweis berücksichtigen, Leerstand, Leestände, Wohngebäude, Wohnbestand, Wohnfläche, Energiebezugsfläche, Gebäudenutzfläche, Verbrauchsausweis,

Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur stellt für seine Auftraggeber auch Energieausweise im Bestand auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweise) aus.

Praxis + Probleme:

1. Gebäudeleerstand im Energieausweis berücksichtigen:
In diesem Praxisfall standen in dem betreffenden Wohnhaus einige Wohnungen zeitweise auch leer, das heißt sie war nicht vermietet.
Die EnEV-Software, mit der unser Fragesteller arbeitet, erlaubt nur komplette Monate als Zeitrahmen anzugeben. Deshalb hat sich unser Fragesteller sich ein eigenes System ausgearbeitet nach dem er die Anzahl der tatsächlichen Leerstandszeiten für die Berechnung mit der EnEV-Software in volle Monate auf- oder abrundet:
- bis 15 Tage außer Feb., beispielsweise 1. Jan. – 15. Jan.
  keinen Monat berücksichtigen
- 15 Tage im Februar 1. Feb. – 15. Feb. einen Monat berücksichtigen
- ab 16 Tage, beispielsweise 1. Jan. – 20. Jan.
   einen Monat berücksichtigen

2. Bezugsfläche im Energieausweis für und Wohnbestand:
Im Energieverbrauchsausweis nach EnEV 2009 bezieht sich der angegebene Energieverbrauch auf die Gebäudenutzfläche (AN). Sie wird üblicherweise aus dem beheizten Gebäudevolumen ermittelt. Ausnahme bilden Fälle in denen die Geschosshöhe unter 2,5 Metern (m) oder über 3 m liegt.
Die EnEV 2014 eröffnet nun die neue Möglichkeit, in bestimmten Fällen die Energieverbrauchskennwerte auf die Wohnfläche eines Wohnhauses zu beziehen. Dieses muss der Aussteller im Energieausweis auch entsprechend angegebenen.
Die EnEV 2014 regelt diesen Aspekt im § 19 (Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs), im 2. Absatz wie folgt: „…Ist die Gebäudenutzfläche nicht bekannt, kann sie bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller pauschal mit dem 1,35fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden…“
Unser Fragesteller erhält seinen Auftraggeber mit den Unterlagen für die Ausstellung des Energieausweises auch die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (wahrscheinlich inklusive Balkone usw.) angegeben. Nun hat sich ein Auftraggeber beschwert, dass der Aussteller nur die beheizte Wohnfläche (ohne Balkone) ansetzen dürfte und mit 1,2 multiplizieren müsste.

Fragen: Ist die Methode des Fragestellers für die Auf- und Abrundung der Leerstandszeiten für den Verbrauchsenergieausweis im Wohnbestand nach EnEV 2014 zulässig? Wie wird die Wohnfläche für den Verbrauchsenergieausweis im Wohnbestand nach EnEV 2014 korrekt berechnet?

Antwort: 21.01.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieverbrauchsausweis nach EnEV 2014 erstellen: Leerstand berücksichtigen und Wohnfläche nach WoFlV

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